Es ist die Nachricht für alle, die endlich wieder etwas für ihre Gesundheit tun wollen und bislang auf die Unterstützung ihrer Krankenkasse verzichten mussten: Die ambulante Vorsorgemaßnahme – besser bekannt als „Offene Badekur“ oder „Klassische Vorsorgekur“ – ist zurück und kann jetzt als Pflichtleistung bei der Krankenkasse wieder abgerufen werden. Und seit dem 1. Juni 2021 muss sie von den Krankenkassen genehmigt werden, denn der Bundestag hat dafür im Juni die entsprechende Gesetzesänderung verabschiedet. In der Praxis heißt das: Ablehnungen und langwierige Widerspruchsverfahren gehören der Vergangenheit an. Somit steht allen Menschen, auch denjenigen die nicht mehr im Berufsleben stehen und im Ruhestand sind, diese attraktive Maßnahme zur Verbesserung ihrer Gesundheit zur Verfügung. Jeder hat die Möglichkeit, alle drei Jahre eine drei Wochen dauernde ambulante Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort zu beantragen.
Nach jahrelangen Anstrengungen der Kurorte und Heilbäder und ihrer Verbände ist es endlich gelungen, den im Rahmen der Gesundheitsreform 1996 aus dem Pflichtkatalog herausgenommenen Kuren, wieder ihre ursprüngliche Rolle und Bedeutung zurückzugeben. Bad Pyrmonts Kurdirektor Dr. Maik Fischer hatte sich persönlich mit allen politischen Mitteln seit langem für die nun beschlossene Änderung des § 23 (2) des V. Gesetzbuches eingesetzt: „Ich freue mich persönlich sehr, dass die Menschen endlich wieder die Möglichkeit haben, unkompliziert und zeitnah ambulante Vorsorgemaßnahmen zu bekommen. Insbesondere freut es mich auch für die Menschen, die nicht mehr im Arbeitsleben stehen, dass auch sie wieder gleichberechtigt die moderne Kur, Prävention und Rehabilitation erhalten können“, so Kurdirektor Dr. Fischer.
Der erste Schritt zur modernen Badekur ist, dass der Haus- oder Facharzt die medizinische Notwendigkeit der „ambulanten Vorsorgeleistung“ bescheinigt und den Kurantrag für die freie Badekur an die jeweilige gesetzliche Krankenkasse weiterleitet. Nach der Genehmigung von der Krankenkasse erhält der Antragsteller eine Kostenübernahmebescheinigung in Form eines Badearzt- oder Kurarztscheins. Von Vorteil ist bei dieser neuen Badekur, dass der Patient den Zeitraum und auch den Kurort selbst auswählen kann. Geschätzt wird diese Form von den Kurgästen, weil sie oft eine ideale Kombination aus Kur, Urlaub und Gesundheit bietet. Die Krankenkasse übernimmt die Arzt- und verordneten Therapiekosten (bis auf einen geringen Eigenanteil) sowie einen Anteil der selbst zu wählenden Unterkunft. Die meisten deutschen Krankenkassen gewähren zusätzlich einen Zuschuss für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe von täglich 12 bis 15 Euro. Hierzu sollte sich jeder vorab mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen.
In Bad Pyrmont steht zum Beispiel der Kur- und Gästeberater Christian Meijerink als kompetenter Ansprechpartner (Telefon 05281-151515) bei Fragen zur Antragstellung und Wahl der Unterkunft zur Verfügung. Er stellt auch für die Pyrmonter Gäste vorab den Kontakt zum Badearzt her.
Im Kurort angekommen, führt der erste Weg nach dem Bezug der Unterkunft zum Badearzt, der nach entsprechender Untersuchung die benötigten therapeutischen Anwendungen verordnet. Durch die vielen in Bad Pyrmont vertretenen medizinischen Fachrichtungen können die Patienten im Rahmen der offenen Badekur auf ein großes Spektrum an Kurmitteln zugreifen. Denn Bad Pyrmont als traditionsreicher Kurort und Perle des Weserberglandes zählt mit gleich zwei Heilmitteln, dem Naturmoor und der Natursole, zur Liga der hochprädikatisierten Heilbäder und Kurorte in Deutschland. Hinzu kommt die Therapie mit der Naturkohlensäure als Trockengas, welche in Deutschland einmalig ist. Die Heilquellen, ein attraktives Kulturprogramm sowie ein Naturvergnügen mit mediterranem Flair runden den Kuraufenthalt in Bad Pyrmont ab. Die Gäste haben hier die Möglichkeit, ihre Gesundheit aktiv zu verbessern, präventiv etwas für ihr Wohlbefinden zu tun, die Seele baumeln zu lassen und Entspannung zu erfahren.
Die neue Badekur (ambulante Vorsorgemaßnahme) kann jetzt jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder Ersatzkasse und dessen mitversicherten Familienangehörigen in Anspruch nehmen. Die offene Badekur ist wieder eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen und nicht mehr eine Kann-Leistung.
Und wenn der Partner mitmöchte, kann dieser selbst eine Kur beantragen oder bucht alternativ vor Ort andere Pauschalangebote, von denen es in Bad Pyrmont eine ganze Reihe gibt.
„Die ambulante Vorsorgemaßnahme ist ein sehr gutes präventives Kurangebot zur Stabilisierung, der Verbesserung des eigenen Gesundheitszustandes. Jeder kann etwas für sich tun, es ist eine Chance zur Regenerierung – egal, ob er oder sie noch im aktiven Berufsleben ist oder schon im Ruhestand“, sagt Pyrmonts Kurdirektor Dr. Maik Fischer. Die Covid-19-Pandemie hat deutlich gezeigt, wie wichtig Prävention ist. Es gibt viele Langzeitfolgen, unter denen Patienten leiden. Hier gilt es, mit gezielter Präventionsarbeit die Lebensqualität zu verbessern.
STAATSBAD PYRMONT